|
Betriebliche Suchtkrankenhilfe
Information für Führungskräfte zum
Thema Betriebsvereinbarung über die Vorgehensweise bei
Suchtmittelmissbrauch
Hilfestellung im Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken
Ziele: Vorbeugung durch Aufklärung und Information
Arbeitsplatzerhaltung Gesunderhaltung Erhöhung der
Arbeitssicherheit
Ihre Führungsaufgabe? 1. Erkennen 2. Handeln 3. Bewerten
4. Dokumentation 5. Intervention
Die Akutsituation: MA wird auffällig ( subjektiver Eindruck reicht
) MA muss nach Hause gebracht werden Verpflichtung zur Verschwiegenheit
( MA soll nicht zum "Tagesthema" werden ) Vertrauliches Gespräch mit dem
Ziel, den Grund abzuklären.
Die Interventionskette:
Stufenplan für Gespräche mit auffälligen Mitarbeitern
Stufe 1 Voraussetzung: Wiederholtes Verhalten, das auf den
Missbrauch von Suchtmitteln schließen lässt. Teilnehmer: Mitarbeiter,
Vorgesetzter, auf Wunsch des Mitarbeiters Betriebsrat und/oder
Personalabteilung. Inhalte: Anlass für das Gespräch, vermuteter Zusammenhang
mit Suchtmittelmissbrauch, Aushändigung der Betriebsvereinbarung, Aufzeigen von
Hilfe angeboten. Schriftliche Gesprächsnotiz durch Vorgesetzten.
Stufe 2 Voraussetzung: Gespräch Stufe 1, erneute Auffälligkeit
Teilnehmer: Mitarbeiter, Vorgesetzter, Betriebsrat, Personalabteilung, auf
Wunsch des Mitarbeiters interne oder externe Suchtberater und/oder Werksarzt.
Inhalte: Darstellung der Fakten, Bekräftigung des Verdachtes auf
Suchtmittelmissbrauch, mündliche Ermahnung bei verhaltensbedingtem Verstoß,
Hinweis auf einen freiwilligen Suchtmittelsuchtest, Aufzeigen von konkreten
Hilfe angeboten, Hinweis auf weiteres Gespräch in 6 Wochen. Schriftliche
Gesprächsnotiz durch Personalabteilung.
Stufe 3 Voraussetzung: Gespräch Stufe 2, erneute Auffälligkeit
Teilnehmer: Mitarbeiter, Vorgesetzter, Betriebsrat, Personalabteilung, , auf
Wunsch des Mitarbeiters interne oder externe Suchtberater und/oder
Werksarzt. Inhalte: Darstellung der Fakten, Bekräftigung des
Suchtmittelmissbrauchs, Vereinbarung – Kein Konsum von Suchtmitteln vor, während
der Arbeitszeit und der Pausen, evtl. schriftliche Abmahnung, Hinweis auf
arbeitsrechtliche Konsequenzen, Aufforderung, Beratung/Behandlung in Anspruch zu
nehmen und innerhalb 4 Wochen schriftlich nachzuweisen, Hinweis auf weiteres
Gespräch in 6 Wochen. Schriftliche Gesprächsnotiz + Aufforderung zur
Behandlung durch Personalabteilung.
Stufe 4 – letztes Gespräch Voraussetzung: Mitarbeiter ist den
Aufforderungen aus Stufe 3 nicht nachgekommen oder fällt erneut auf.
Teilnehmer: Mitarbeiter, Vorgesetzter, Betriebsrat, Personalabteilung.
Inhalte: Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Zusage der
vorerst für 12 Monate befristeten Wiedereinstellung für den Fall einer
erfolgreich durchgeführten und nachgewiesenen Entwöhnungsmaßnahme, bei
einwandfreier Führung Umwandlung in unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist der
Mitarbeiter nicht kooperationsbereit erfolgt die Kündigung.
Die Interventionskette findet für befristet Beschäftigte und Mitarbeiter
während der Probezeit keine Anwendung. Hier kann sofort die arbeitsbedingte
Kündigung erfolgen.
Im Falle eines Rückfalles greifen die Bestimmungen der Stufe 2 Bei
Abbruch einer Entwöhnungsbehandlung tritt sofort Stufe 4 in Kraft.
Personalabteilung und Betriebsrat unterstützen die Führungskräfte durch
geeignete Schulungsmaßnahmen und: Die Suchtkrankenhelfer.
Veröffentlichung in den Seiten des Freundeskreis Würselen mit Zustimmung der
Verfasser und des anwendenden Unternehmens.
Linktipps zur betrieblichen Suchtkrankenhilfe:
Ausbildung betrieblicher SuchtkrankenhelferInnen (BSKH) bei Sinofzik
Gesundheitsmanagement & betriebliche Suchtprävention
Die BGV- UVV-en als
Online - Übersicht
NetDoktor.de
Magazin - Alkohol
IG Metall -
Vereinbarung gegen den Suchtmittelmissbrauch
Das Prinzip
einer Interventionskette
|